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Das Spiel mit dem Feuer von Arno Luik

Die Volksabstimmung zum Bahnprojekt Stuttgart 21 ist eine Entmündigung der politisch engagierten Bürger, ja sogar ein Spiel mit dem Feuer. So wie die geißlersche Schlichtung bereits sehr viele Bürger enttäuscht hat, enttäuscht nun die Volksbefragung viele Wähler der Grünen. Ein paar Tage nach den S-21-Anhörungen im Stuttgarter Rathaus im Spätherbst 2010 schrieb ich an den Schlichter: "Sehr geehrter Her Geißler, ich möchte Ihnen zu Ihrem Schlichterspruch gratulieren. Sie haben die in Sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Die Bürger sind – wenigstens vorübergehend – von der Straße,und Land, Bahn und Bund haben nun die Carte blanche, die sie für ihr milliardenschweres Projekt unbedingt brauchten: Die von Ihnen geforderten Nachbesserungen sind nun die Begründung für milliardenschwere Kostensteigerungen. Und auch politisch ist Ihr Schlichterspruch ein Lehrstück der besonderen Art: Die Bürger haben gelernt, dass sie mitreden, mitdiskutieren dürfen, aber dann, wenn es ums Mitbestimmen undMitentscheiden geht, sie doch nurZuschauer sind. Der Souverän ist also kein Citoyen, sondern nur ein TV-Konsument." So weit der Brief, so weit meine damalige Einschätzung der Dinge. Aber halt, halt, die Bürger dürfen nun doch mitbestimmen. Es gibt sogar eine Volksbefragung! Was wollt ihr mehr? Ja, die Bürger dürfen mitbestimmen, aber sie dürfen es doch nicht. Denn allen ist klar, vor allem den Grünen, die auf diese Abstimmung politisch setzten, dass das Abstimmungsquorum unerreichbar hoch ist. Die Volksbefragung, böse oder nur scharf formuliert, sie ist dies: eine Farce. Sie ist eine Entmündigung der politisch engagierten Bürger. Die geißlerschen S-21-Anhörungen und die Volksabstimmung: postdemokratische Lehrstücke. Schlimmer noch: ein Spiel mit dem Feuer. Um diese scheinbar widersinnige These zu erklären, ein kurzer Rückblick: Ziemlich verwundert blickte Deutschland im Sommer 2010 nach Stuttgart. Da lief Überraschendes ab: Eine konservative Stadt übt den Aufstand. In einer konservativen Stadt gehen erst Hunderte, dann Tausende, dann Zehntausende wöchentlich, oft täglich auf die Straße, es gab eine Großdemonstration mit beinahe 150 000 Menschen. Was in Stuttgart im Sommer und Herbst 2010 geschah und auch heute noch geschieht – so etwas hat es in keiner deutschen Stadt jemals gegeben, nicht mal im Leipzig der Vor-Wende-Zeit, es war und ist einmalig. Erstaunt bis verwirrt bis geschockt schauten auch die politisch Verantwortlichen aus Berlin nach Schwaben. Und das, was sie in Berlin zu Stuttgart sagten, zeigt, wie weit sie von den Bürgern entfernt, wie sie gefangen sind in Floskeln und in ihrem Denken. S 21 wird zur Chiffre für Bürgerwiderstand gegen Großprojekte Als ich im "Stern" im Frühjahr 2010, lange vor den Großdemos, vorschlug, eine Geschichte über Stuttgart 21 zu machen, da lachten viele Kollegen auf. Was ist denn das? Stuttgart 21? Was soll das? Ein Bahnhof? Sollen die in Stuttgart ihren Bahnhof doch versenken, wenn sie das gut finden, im Dunkeln zu fahren, sollen sie doch! Für eine Lokalposse hielt man in Hamburg die Vorgänge in Stuttgart: Die Schwoba, die kennet doch alles außer Hochdeutsch, also auch Unsinn bauen. Lass sie doch. Ich ließ nicht. Einige Artikel später, einige Enthüllungen später, ich brachte in diesen Artikeln Geheimgehaltenes an die Öffentlichkeit, geheim gehaltene Akten, unterdrückte Gutachten der Bahn und des Landes, die zeigten, dass es begründbare Zweifel an dem milliardenschweren Bau- und Bahnprojekt gab und gibt. Die Lokalposse war plötzlich ein bundesweites Thema, mehr noch: S 21 eine Chiffre für Bürgerwiderstand gegen Großprojekte. Für Bürger, denen nicht egal ist, was mit ihrem Gemeinwesen geschieht, denen nicht egal ist, wenn Geschichte und Gesicht ihrer Stadt malträtiert werden. S 21 also eine Chiffre für Mutbürger. Für hochinformierte, aufgeklärte Bürger, die Fragen stellen: nach dem Sinn des Ganzen. Dem Nutzen. Den Kosten. "In der Gesellschaft brodelt es", schreibt der Soziologe Oskar Negt in seinem neuen Buch "Der politische Mensch". Das Gemeinwesen sei aufgewühlt und trotzig, gespalten und rebellisch. Ich sehe es positiver: Die Bürger wissen mehr als früher, sie lassen sich nicht mehr so schnell verführen. Sie misstrauen den Heilsversprechungen der Politik. Und diese Bürger werden einer Politik lästig, die mit merkwürdigen Worten und lächerlichen Werbesprüchen ihre Großprojekte durchsetzen will: Magistrale. Zukunftsfähigkeit. Hochgeschwindigkeitskorridore. Das neue Herz Europas. Die Politik unterschätzt ihre Bürger Das beleidigt den denkenden Bürger, diese Sprache erschlägt, sie schafft Misstrauen, sät Zweifel: Hartz IV, Agenda 2010, S 21 – es sind Kunstbegriffe, die sich nicht erklären, die nur als Bedrohung wahrgenommen werden. Und den Bürger nicht ernst nehmen, ihn zum Objekt einer Basta-Politik degradieren. Nicht begreifen, dass der Bürger selber denken kann. Dass er sich ernsthaft Sorgen macht, was mit seinem Gemeinwesen geschieht. Und das ist ein Grundproblem, das S 21 – stellvertretend für die meisten Großprojekte hierzulande, sei es die dritte Startbahn am Flughafen in München, seien es die geplanten "Stromautobahnen" – offenbarte: Die Politik unterschätzt ihre Bürger. Und der aufgeklärte Bürger – er misstraut der traditionellen Politik, und dieses Misstrauen, es nährt sich auch aus der Geschichte der vergangenen Jahre: Der Glaube an die sogenannten Eliten der Gesellschaften hat gelitten in der Finanzkrise, und davor schon wegen Schröders Basta-Politik. "Alternativlos", so nannte Schröder gern seine politischen Beschlüsse. "Projekt ohne Alternative", so steht es in den S-21-Werbebroschüren der Bahn. Sind die Dinge wirklich alternativlos? Das glauben die Bürger nicht, ja, es sind vielleicht rebellische Bürger – aber es sind auch Bürger, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Es sind Bürger, die wissen, es gibt immer Alternativen. Sie haben, ja, so kann man es sagen: eine Tapferkeit, die Politik und die Wirtschaft kränkt. Der Tiefbahnhof ist jetzt Merkels Basta Regelrecht fassungslos starrte Bahnchef Rüdiger Grube nach Stuttgart. Er verstand nicht mal ansatzweise, was die Leute dort auf die Straße trieb. In einem Gespräch mit mir sagte er: "Wir machen den Stuttgartern doch ein Geschenk! Sie sollen sich doch freuen." Das klang, als ob die Stuttgarter kleine Kinder seien, die nicht begriffen, was für tolle Sachen Papa vorhatte. Und Kanzlerin Angela Merkel sagte: Man brauche S 21 unbedingt, an dem Bau entscheide sich "die Zukunftsfähigkeit Deutschlands". S 21 sei, so sprach sie weiter, eine Frage von europäischer Bedeutung. S 21 ist nun Angela Merkels Basta. Wenn S 21 nicht komme, dann könne man kein Großprojekt mehr bauen im Land, behauptet die Kanzlerin. Ein absurdes Argument. Als Kalkar gestoppt wurde, der Schnelle Brüter oder die Atomanlage in Wackersdorf oder in Wyhl, war die Demokratie auch nicht am Ende. Sie hatte nur sinnlose Projekte verloren. Und, Moment mal, halt mal, ganz ernsthaft: das Stuttgarter Bahnprojekt – ist es tatsächlich eine Frage von europäischer Bedeutung? Ist es überhaupt eine Frage von bundesweiter Bedeutung? Um was geht es denn? Um technologische Erneuerung? Um technischen Fortschritt? Es geht um einen Bahnhof. Der von 17 Gleisen auf acht Gleise reduziert und tief unter der Erde verschwinden soll. Ein Kopfbahnhof soll zu einem kleinen, leistungsschlechteren U-Bahnhöfchen werden, der in Stuttgarts Untergrund an ein gigantisches, insgesamt 60 Kilometer langes Tunnelsystem angeschlossen werden soll. Den Bürgern geht es um das Gesicht der Stadt Aber es ging und geht bei S 21 noch um viel mehr, und das macht auch die besondere Qualität des Widerstands aus: Die Bürger sorgen sich um mehr als Verkehrsprobleme, sie sind nicht damit zu bezirzen, dass man ihnen verspricht, in ferner Zukunft eventuell ein paar Minuten schneller in Ulm oder München sein zu können. Diese technokratische Vision beleidigt sie geradezu. Ihnen geht es um andere Werte: Ihnen geht es um das Gesicht ihrer Stadt. Die Geschichte ihrer Stadt. Ihnen geht es um Lebensqualität, die nicht in Minuten und Hochgeschwindigkeit zu berechnen ist. Pathetisch gesagt, es geht ihnen um Heimat. Klaglos haben die Bürger in Stuttgart hingenommen, dass ihre Stadt nach dem Krieg für den Autoverkehr zurechtgestutzt wurde, dass viele historische Gebäude geschleift wurden, klaglos haben sie akzeptiert, dass die Königstraße mit den Glaspalästen immer unansehnlicher wurde, klaglos haben sie geduldet, dass in der Innenstadt immer wuchtigere Betonkästen vor allem von Banken und Versicherungen hochwuchsen. Klaglos haben sie das alles mitgemacht, klaglos? Scheinbar klaglos, gelitten haben sie wohl doch – mit S 21 war nun der Punkt erreicht, der zur Explosion führte. Aber S 21 ist nicht, wie manche glauben diffamierend sagen zu können, eine Rebellion von Romantikern. Wutbürger, die am Gestrigen festhalten. Das ist es eben nicht, es sind Bürger, die fundamentale Zweifel an der Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit von Politik und Bahn (oder auch: Wirtschaftskonzernen) hegen. Und daher den Mut finden, sich einzumischen. Es ist also ein Konglomerat von vielen Gründen, das den Widerstand bei S 21 so stark gemacht, völlig disparate Bevölkerungsgruppen zusammengeführt hat. Aber es ist vor allem ein Widerstand aus der Mitte der Gesellschaft – das macht ihn so lästig für die Politik und die Bahn. Die Bürger, die sich gegen das Großprojekt wehren – sie können sich nicht nur artikulieren, sie haben auch die ökonomischen Mittel, über einen längeren Zeitraum ihren Widerspruch zu finanzieren. Geißlers Schlichtungsspruch wird die Ausnahme bleiben Stuttgart 21. Geißlers Schlichterspruch – was heißt das nun alles für das Land? Was zeigt das für die Politik? Was bedeutet es für die Wirtschaft? Lässt sich aus Stuttgart 21 etwas lernen? S 21, Geißlers Schlichtungsspruch wird, jenseits von allem publizistisch-politischen Ballyhoo, das diese TV-Runde erzeugte, die Ausnahme bleiben. So etwas wird sich nicht wiederholen. Zum einen liegt es daran, dass Geißler einmalig ist – in seiner ganzen Schläue, seinem Charisma, seinem politischen Witz und seiner in Jahrzehnten angesammelten Streiterfahrung. Zum anderen zeigt sich jetzt, einige Monate nach der allgemeinen Euphorie, nach dem Wahlsieg der Grünen bei den letzen Landtagswahlen, in Stuttgart, dass die Fronten fast verhärteter sind als zuvor. Die Demonstrationen – wenn auch die Presse kaum darüber berichtet –, sie gehen weiter. Trotz des grünen Wahlerfolgs. Trotz Geißler. Heiner Geißler ist ja sehr stolz auf sich, er hat, glaubt er, mit seinem Schlichterspruch Rechtsgeschichte geschrieben, als "Modell künftiger demokratischer Praxis bei Großprojekten" solle die Schlichtung herhalten. Geißler habe, lobt auch die FAZ, das "Ende der Basta-Zeit verkündet". Die Bürger fühlen sich über den Tisch gezogen Aber stimmt das? Ist diese geißlerische Mediation tatsächlich ein Beispiel für strittige Objekte? Oder nährt sie bloß die Illusion, dass gesellschaftliche Konflikte wie festgefahrene Tarifverhandlungen gelöst werden können? Nein. Diese Schlichterrunde war gefährlich, wie ich am Anfang schrieb: ein Spiel mit dem Feuer. Warum? Diese Schlichtung verärgert und enttäuscht sehr viele Bürger. Viele Bürger haben das Gefühl, dass das milliardenschwere Bahnprojekt durch diese Schlichterrunde noch teurer wird, dass die Mehrausgaben durch die Schlichterrunde scheinbar legitimiert wurden, da ist das Gefühl, dass sie am runden Tisch zwar angehört wurden, dass sie am Fernsehen auch zuschauen durften, dass sie aber das, was sie wollten und ihnen wichtig war, nicht dürfen: mitbestimmen. Da ist bei vielen Bürgern das Gefühl: Wir wurden über den Tisch gezogen. Das war ein abgekartetes Spiel. Das schafft, und das ist gefährlich für eine Demokratie, Enttäuschung, Frust. Das Gefühl des Betrogenseins – die nehmen uns nicht ernst, die machen ja doch, was sie wollen. So darf es sich also zukünftig nicht abspielen, wenn Demokratie nicht noch mehr an Substanz verlieren soll. Was in Stuttgart ablief, es war – scharf formuliert: eine Parodie auf echte Bürgerbeteiligung. Gegner gegen Befürworter: Indianer gegen hochgerüstete Kavallerie Zum einen waren die Kräfteverhältnisse zwischen S-21-Gegnern und Befürwortern überaus ungleich. Wie bei Indianern, die mit Pfeil und Bogen ihr Land gegen die hochgerüstete Kavallerie, ausgestattet mit Winchestergewehren und Kanonen, verteidigten. Da war der milliardenschwere Großkonzern Bahn, da waren all die S-21-Befürworter, Land, Stadt, Bund – Herren über nahezu unendliche Ressourcen, Herren über Gesetze und Administrationen und Herren über Apparate, die wissen, wie man mit den Medien spielt, Herren über Wissen, das sie zurückhielten und nach Lust und Laune einsetzten, und auf der anderen Seite waren die Gegner. Ambitionierte Amateure. Bürger, die sich in ihrer Freizeit Fakten angeeignet hatten, die aber routiniert weggelacht wurden, Bürger, die akzeptierten, dass sie zwar manche Gutachten der Bahn einsehen durften (aber nur kurz und unter der strengen Auflage und der Androhung hoher Geldstrafen, darüber nie zu reden) und es dennoch schafften, beim sogenannten Faktencheck zu dokumentieren, dass der geplante Bahnhof schlecht und ineffizient sein würde. Aber dann war da auch noch der Schlichter Heiner Geißler. Vorgeblich ein neutraler Makler. Der dann am 30. November 2010 seinen "Schlichterspruch" verkündete und damit die Befunde der Anhörung kaltschnäuzig, aber charmant lächelnd verdrehte: "Ich halte die Entscheidung, S 21 fortzuführen, für richtig", er plädiere für ein "S 21 plus" – also für den Tiefbahnhof mit Nachbesserungen, also für noch höhere Kosten. Das verhasste Projekt optimiert – ein Witz der Geschichte Zukunftsmodell Schlichtung? Ein Modell voll Hohn: das angebliche Hochamt der echten Partizipation endet mit der Verkündigung von ein paar Auflagen. Die Bürger, die das ganze Projekt nicht wollen, sorgten mit ihrem Eifer und ihrer fundierten Kritik dafür, dass das aus ihrer Sicht verhasste Objekt optimiert und modernisiert wird. Ein Witz der Geschichte. Die Stuttgarter Schlichtungsrunde – sie kann für all jene, die sich eine lebendige Demokratie wünschen, kein Modell sein. In Stuttgart ging es nicht darum, den Bürger ernst zu nehmen. Es ging darum, ihn zu befrieden. Ihn zu entmündigen. Die Stuttgarter Schlichtungsrunde – sie war die Notbremse einer Politik, die am Ende war und sich nicht mehr rechtfertigen konnte. Der klar war, dass sie gegen die Bürger einer Stadt, die regelmäßig und zu Zehntausenden auf die Straßen gingen, ihr Projekt nicht realisieren konnte. "If you can't convince them, confuse them", war eine Handlungsmaxime des amerikanischen Präsidenten Harry S. Truman, will sagen: Wenn man der anderen Seite, weil sie die besseren Argumente hat, nicht beikommt, dann muss man sie verwirren – mit Halbwahrheiten, Vermutungen, Gerüchten, unnötigen Details und überflüssigen Informationen. Den Gegner ermüden. Ihn einlullen. Das war auch die Strategie, der Gedanke hinter der Stuttgarter Schlichtungsrunde. Eine zynische Haltung: der Bürger darf ein bisschen mitmachen, sich wichtig fühlen, aber dann entscheidet man doch so, wie es die Politiker geplant hatten. Volksbefragung ist Verrat an vielen, die grün gewählt haben Das Problem dieser Politik ist ihr Bürger: Er weiß, Großprojekte bedeuten nicht unbedingt mehr Lebensqualität. Gigantomanie wird primär als Verschwendung angesehen. Die Bürger fragen nach dem Preis, den sie für die Projekte bezahlen müssen, dem materiellen und dem immateriellen: Warum sollen sie in Stuttgart zehn, 15 Jahre lang Krach und Lärm und Dreck, die Zerstörung von 18 denkmalgeschützten Bauten akzeptieren – für was? Warum? Sie fragen: Ist es vernünftig, für einen minimalen Beschleunigungsschub Milliarden in tiefen Löchern, schwarzen Tunnel zu verbuddeln, während Bildungsetats geschrumpft werden? Lohnt dieser Fortschritt die Amputation einer Innenstadt? Ist diese Ratio noch vernünftig? Nein, natürlich nicht. Aber jetzt dürfen die Bürger und Bürgerinnen über S 21 doch abstimmen, jetzt darf der Souverän wirklich ran. Nein, diese Volksbefragung ist die Fortsetzung der Schlichtungsgespräche mit anderen Mitteln. Für die Grünen, die auf diese Abstimmung setzten, ist sie Flucht aus dem Widerstand gegen S 21. Die Grünen können sagen: Was wollt ihr? Wir haben das Volk befragt. Und doch: diese Befragung ist Verrat an vielen, die grün wählten, schlimmer noch, diese Abstimmung wird die Entfremdung engagierter Bürger von der Politik weiter schüren, wird für noch mehr Politikverdruss sorgen. Nicht nur, dass das Abstimmungsquorum unerreichbar hoch ist, noch etwas anderes macht diese Volksbefragung zu einem undemokratischen Lehrstück der ganz besonderen Art: Warum, mit Verlaub, sollen alle Baden-Württemberger über S 21 abstimmen, warum bloß? Warum ein Bauer auf der Alm im Allgäu ebenso wie ein Handwerker in Heidenheim? Kretschmann erlebt vielleicht sein blaues Wunder S 21 ist, das betont auch immer wieder das Bundesverkehrsministerium, ein "städtebauliches Projekt", es ist also eine Sache der Stuttgarterinnen und Stuttgarter. Oder stimmen etwa die Stuttgarter über, sagen wir mal, ein Turnhallenprojekt in Schwäbisch Hall ab? Über eine Stadtautobahn in Freiburg? Wie ein Freibad in Schwäbisch Gmünd heißen soll? Nein, natürlich nicht. So gesehen, wäre es sogar logischer, die Menschen in Paris oder Bratislava votierten über S 21: Sie immerhin sollen ja angeblich Nutznießer dieser internationalen Magistrale durch Stuttgarts feuchten Untergrund sein. Gleichwohl: man muss zur Abstimmung. Man muss dieses Recht nutzen. Man muss auch vertrauen, dass die Menschen außerhalb der Landeshauptstadt wissen oder zumindest ahnen, was den Stuttgartern mit S 21 angedreht und angetan werden soll. Auf ein Wunder hofft ja der Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Vielleicht erlebt der Grüne ja sein blaues Wunder am 27. November: Quorum zwar nicht erreicht, aber eine Mehrheit gegen S 21. Was dann? Wie auch immer die Abstimmung ausgeht: sinnvoll wird der Milliarden Euro verschwendende Unsinn S 21 nicht. Sinnvoll also bleibt der Widerstand der Stuttgarter Mutbürger. Die Politik muss lernen, nur noch nachvollziehbar Sinnvolles zu bauen Die Lehren aus S 21 und aus Schlichtung und Volksabstimmung? Der emanzipierte Bürger muss darauf achten, dass eine politische Scheinbeteiligung ihn nicht wieder sofort entmündigt. Und so legt der Stuttgarter Protest die Finger in die Wunde dieser Demokratie. Schlichtungsgespräche und runde Tische, mehr reden und besser informieren allein genügen nicht, wenn diese Akte erkennbar nur das Ziel haben, Proteste zu befrieden. Aufgeweckte Bürger ruhigzustellen. Nein, die Politik muss lernen, offen und ehrlich zu agieren, die Bürger wirklich in die Entscheidungen so früh einzubeziehen, dass Beschlüsse tatsächlich verändert werden können, sie muss Abschied nehmen von einer Basta-Politik und dem ständigen Gerede von angeblicher Alternativlosigkeit politischer Entscheidungen – das ist die Erkenntnis, die sich von Stuttgart aus verbreitet. Und auch das ist eine Lehre von S 21: Die Politik muss lernen, nur noch nachvollziehbar Sinnvolles zu bauen. Vor allem, wenn es Milliarden kostet. Milliarden, die der Bürger bezahlt. Ein Bürger, der zu oft erlebt, dass der Putz in der Schule seines Kindes von der Wand bröckelt. Arno Luik (56) darf für sich in Anspruch nehmen, das Thema S 21 am kritischsten durchleuchtet zu haben. Durch seine regelmäßige Berichterstattung im "Stern" hat er das umstrittene "Jahrhundertprojekt" auf die nationale Agenda gesetzt. Für seine Enthüllungen hat der gebürtige Königsbronner im November 2010 den "Leuchtturm für besondere publizistische Leistungen" erhalten. Geehrt wurde damals auch Heiner Geißler. Der vorliegende Text wird auch in dem Buch "Die verstimmte Demokratie" (Herausgeber: Stephan Braun/Alexander Geißler, VS Verlag, Wiesbaden) erscheinen. Es soll im Frühjahr 2012 auf den Markt kommen. Am 24. November ist Arno Luik Gast in der SWR-Sendung "Leute", am 30. November nimmt er an einer SWR-Diskussionsrunde mit Stuttgarter Journalisten teil. In der Runde ist auch Rainer Nübel von der Kontext:Wochenzeitung.

Volksabstimmung zu S21 – Demokratie oder Täuschung?

Jens Loewe / 1.9.2011 / 1

Das Projekt Stuttgart 21 ist umstritten, das ist unstrittig. Der Streit umfasst unzählige offene Fragen, Ungereimtheiten, Risiken, Täuschungen und ist mittlerweile zu einem Streit um Grundsätzliches geworden: wer entscheidet über die Milliarden, wer hat das letzte Wort, wie ist es um Verfassung und Demokratie bestellt ? Nach dem „Stresstest“, der von Kritikern auch als ein weiteres Meisterstück der Täuschung oder als Hokuspokus angesehen wird, soll nun im Herbst/Winter 2011 eine Volksabstimmung zu S21 angesetzt und über ein „Kündigungsgesetz“ landesweit abgestimmt werden. Scharfe Kritik und Ablehnung scheinen berechtigt, weil die hohen Hürden der Landesverfassung, aber auch zahlreiche andere ungelöste Probleme und offene Fragen eine faire Abstimmung von vornherein unmöglich machen.

Inhalt:

1. Worum geht es bei der Volksabstimmung? S. 1

2. Rechtliche Grundlagen S. 1

3. Kritik an der geplanten Volksabstimmung S. 2

4. Ungeklärte rechtliche, finanzielle, technische und Umweltfragen

5. Fazit S. 10

6. Lösungsmöglichkeiten des Konflikts S. 11

1. Worum geht es bei der Volksabstimmung?

Vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg haben die Grünen auf ihren Plakaten eifrig für eine Volksabstimmung geworben. Auch die SPD hatte sich auf eine Volksabstimmung (VA) festgelegt und diese noch vehementer propagiert, sie wolle „zur Befriedung des Streits im Land beitragen“ und auch der SPD-Vorsitzende Nils Schmid fand durchaus sympathische Worte: „…unser Weg zur Versöhnung… …Das Ergebnis einer fairen Volksabstimmung werden alle akzeptieren… …Die Menschen sollen entscheiden……Eine Volksabstimmung bringt uns wieder zusammen… (http://www.volksabstimmung2011.de/s21/ )

Soweit bekannt, hatte die SPD diese Volksabstimmung auch zu einer Bedingung in den Koalitionsverhandlungen gemacht. Nach den Landtagswahlen im März 2011 kam es zu einem Regierungswechsel und zu einer Grün-Roten Landesregierung, mit der SPD als dem Juniorpartner. Im Koalitionsvertrag von Grün-Rot wurde zu S21 eine Volksabstimmung über ein „Ausstiegsgesetz“ festgeschrieben und eine Abstimmung für den Herbst 2011 angesetzt.

Es soll nun landesweit über ein „S21-Kündigungsgesetz“ abgestimmt werden. Wesentliche Zielsetzung ist, so der Entwurf: „Die Landesregierung soll durch den Gesetzgeber verpflichtet werden, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben“.

Die Neubaustrecke (NBS) wird von der Regierung als unstrittig angesehen und ist nicht Gegenstand der Volksabstimmung. (www.service-bw.de/zfinder-bw-web/showregulation.do?regulationId=2173029 und www.unser- avillon.de/files/S21_Kuendigungsgesetz.pdf

Was hier auf den ersten Blick bürgerfreundlich und demokratisch erscheint, bedarf jedoch einer äußerst kritischen Betrachtung.

2. Rechtliche Grundlagen

Die Landesverfassung Baden-Württemberg, (LV) auf deren Grundlage abgestimmt werden soll, trat am 11.November 1953 in Kraft. (GBl. S. 173, www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm ) Am 16. Mai 1974 (BGl. S. 186) wurde durch Abänderung der Paragraphen 59, 60 und 64 LV zwar das Instrument einer Volksabstimmung eingeführt, jedoch mit nahezu unüberwindbaren Hürden. Damit sollte der Bürgerschaft die Illusion einer direktdemokratischen Abstimmungsmöglichkeit vermittelt - gleichzeitig aber die Entscheidungsmacht durch das Volk faktisch unterlaufen, bzw. unmöglich gemacht werden. Im Februar 1984 wurde, ergänzend zu den Änderungen in der LV, ein Volksabstimmungsgesetz verabschiedet, (VAbstG, GBl. S. 177) (www.landesrechtbw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VAbstG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true)

Diese Normen bilden gegenwärtig gemeinsam die Grundlage für eine Volksabstimmung in Baden-Württemberg (BW). Formal ist damit ein dreistufiges Verfahren vorgesehen, sofern die Initiative vom Volk ausgeht:

• In der ersten Stufe kann eine Initiative einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens beim Innenministerium stellen, dazu benötigt sie 10.000 Unterschriften der stimmberechtigten Bürger in BW; dabei können grundsätzlich nur Gesetzesvorlagen aber keine Sachfragen eingebracht werden.

• In einer zweiten Stufe, dem Volksbegehren, kann über diese Gesetzesvorlage abgestimmt werden und wenn mind. 16,6% der Wahlberechtigten im Land zustimmen, (ca. 1,3 Mio. Bürger) wird die Vorlage in den Landtag eingebracht, der wiederum zustimmen oder ablehnen kann. Lehnt er den Entwurf ab, so kommt es zur dritten Stufe.

• In der dritten Stufe ist eine Volksabstimmung anzusetzen, (diese Stufe wird in anderen Bundesländern meist Volksentscheid genannt) wenn der Landtag den eingebrachten Gesetzentwurf abgelehnt hat. Bei dieser Stufe gilt das eingebrachte Gesetz als angenommen, wenn eine Mehrheit und dazu mindestens 33,3% der Wahlberechtigen im Land (ca. 2,6 Mio. Wähler) gemäß Art. 60.5 der Landesverfassung mit „ja“ gestimmt haben. Das hier geforderte Zustimmungsquorum (kein Teilnahme-Quorum, wie die Presse oft schreibt!) ist aber in der Praxis so gut wie nicht erreichbar! (BW hat insgesamt ca. 7,8 Mio. Wahlberechtigte und ca. 10,7 Mio. Einwohner). Wenn der Gegenstand über den abgestimmt werden soll, nicht ein Gesetz, sondern die Änderung der Landesverfassung selbst ist, so liegt das Zustimmungsquorum sogar bei 50%, womit ca. 3,9 Mio. der Wahlberechtigten mit „ja“ stimmen müssten. Damit wird deutlich, dass eine Verfassungsänderung durch direkte Entscheidung des Volkes noch utopischer ist, als es bei einer Volksabstimmung über einfache Gesetze der Fall wäre.

Bei der jetzt von der Grün-Roten Landesregierung geplanten Volksabstimmung liegt der Fall etwas anders, weil die Initiative nicht vom Volk, sondern von der Regierungskoalition ausgeht, ein Verfahren, das allgemein als Referendum bezeichnet wird. Damit entfallen die ersten beiden Stufen und es kommt direkt zu einer Entscheidung. Die Regierung hat am 26.7.2011, entsprechend der Koalitionsvereinbarung, eine Gesetzesvorlage zur Anhörung eingebracht, das „S21-Kündigungsgesetz“, und sie setzt darauf, dass das Gesetz im Landtag an der erforderlichen Mehrheit scheitern wird. Dann wäre nach der Landesverfassung (LV) gemäß Art. 60.3 der Weg frei, um den Gesetzentwurf der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen.

Dem Gesetzentwurf müssten dann in einer Volksabstimmung 33,3%, bzw. 2,6 Mio. Wahlberechtigte in BW zustimmen, was nach aller Erfahrung mit Wahlbeteiligungen so gut wie unmöglich ist.

3. Kritik an der geplanten Volksabstimmung

Nichtwähler werden zu „Nein - Stimmen“ Grundsätzlich ist zu kritisieren, unabhängig von S21, dass das in den Art. 59, 60 und 64, sowie das in dem Volksabstimmungsgesetz BW geregelte Verfahren bereits in sich undemokratisch und deshalb verfassungswidrig ist, weil durch das Zustimmungsquorum eine faire Abstimmung verhindert wird und die Nichtwähler, was demokratischen Prinzipien widerspricht, faktisch zu „Nein - Stimmen“ mutieren.

Das Demokratiegebot, wie es im Grundgesetz, (GG Art. 20.2.) sowie auch in der Landesverfassung (Art. 25) angelegt ist, gebietet jedoch die Gleichwertigkeit der Stimmen. Es ist demokratiefeindlich, wie die Mandatsträger für Entscheidungen durch den Souverän Schikanen aufgebaut haben, die sie für ihre eigenen Wahlen, aber auch für die Gesetzgebung durch Parlamente nicht angewendet wissen wollen! Würde man nämlich das Zustimmungsquorum auch bei Wahlen von Parteien anwenden, so wären diese bereits ausgestorben.

Hinzu kommt: wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, muss das Volk auch die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und worüber es selbst entscheiden will, eine Möglichkeit, die bis heute in unzulässigerweise beschnitten wird.

„Bei den hervorragenden Instrumenten des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids darf es keine Hürden geben, die kaum überwindbar sind; das gilt auch für Volksentscheide. Wenn wir Kommunalpolitiker unsere Legitimation auch bei verheerend niedriger Wahlbeteiligung nicht in Zweifel ziehen, dürfen wir bei Einzelentscheidungen der Bürgerschaft keine höheren Prozentsätze verlangen, als sie uns selber als Legitimationsbasis zur Verfügung stehen“. Christian Ude, Münchner OB und am 5.5.2011 bei der 36. Hauptversammlung in Stuttgart neu gewählter Präsident des Deutschen Städtetags Entscheidend ist, wie die Frage gestellt wird

Durch das Zustimmungsquorum ergibt sich eine weitere Schikane. Nach der jetzigen LV würde bei einer Volksabstimmung JEDE Gesetzesvorlage durchfallen. Das hat zur Folge, dass die Art und Weise der Fragestellung eine überdimensionale Bedeutung zukommt, ein Effekt, der bei der anstehenden Volksabstimmung wirkungsvoll eingesetzt wurde. Um diesen Mechanismus prinzipiell zu verdeutlichen: die Frage „Sind Sie FÜR eine Finanzierung von S21“ würde ebenso scheitern, wie die Frage „Sind Sie GEGEN eine Finanzierung von S21“.

Im konkreten Fall lautet die Frage verkürzt: „Sind Sie FÜR die Kündigung der Finanzierung“, was bei einem Scheitern, und davon ist auszugehen, zu einer faktischen Bejahung von S21 führt. Die neue Regierung weiß das, stilisiert aber dennoch die Volksabstimmung zu einer „Chance“ hoch, die es so nicht gibt, auch nicht mit dem neu eingeführten „Wunder“. Politisch betrachtet würde ein solcher „Sieg“ der Befürworter fälschlicherweise eine Zustimmung der Bürger zu S21 vorspiegeln und alle ungeklärten Fragen und Risiken könnten mit dem so errungenen demokratischen Ritterschlag unter den Teppich gekehrt werden.

Das „S21-Kündigungsgesetz“ / Entwurf der Landesregierung

Der von der neuen Regierung eingebrachte Gesetzentwurf „S21-Kündigungsgesetz“ ist in seiner Diktion engagiert geschrieben und führt viele gute Argumente auf. Gleichzeitig ist er problematisch, weil er in sich widersprüchlich und inkonsequent ist. ( http://www.unser-pavillon.de/files/S21_Kuendigungsgesetz.pdf )

Mit dem Gesetz soll die Landesregierung verpflichtet werden, etwaige Kündigungsrechte auszuüben. Sofern damit außerordentliche Kündigungsrechte gemeint sind, kann und muss die Regierung diese aber ohnehin ausüben, auch ohne Volksabstimmung, um Schaden von der Bevölkerung, gemäß Art. 48 LV abzuwenden und um sich verfassungskonform zu verhalten (z.B. Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung).

Es kann dahin gestellt bleiben, welche der gesetzlich geregelten außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten zum Tragen kommen, ob § 313 oder 314 BGB oder § 60 oder 62 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG). Allen von diesen Normen umfassten Möglichkeiten ist gemein, dass sie geklärt und begründet und die Begründung den Projektpartnern mitgeteilt werden müssen. Das ist die Aufgabe einer Regierung und ihrer vielen Mitarbeiter. Dafür werden sie gewählt und bezahlt. (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1395352/S21-Voraussetzungen-fuer-Volksentscheid#/beitrag/video/1395352/S21-Voraussetzungen-fuer-Volksentscheid)

Die Regierung geht selbst davon aus, dass schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Absurd und widersprüchlich ist dabei, dass sie sich mit dem S21-Kündigungsgesetz von der Bevölkerung dazu verpflichten lassen will, diese etwaigen Kündigungsrechte auszuüben ?! Diese Verpflichtung hat sie aber auch ohne VA.

Warum nur handelt sie nicht nach diesen Erkenntnissen? Sie stellt ferner fest, dass „die Geschäftsgrundlage entfallen ist“ und führt dazu gute Gründe an. Nur, wie kann sie bei selbst festgestelltem Entfallen der Geschäftsgrundlage noch Geld an die Bahn überweisen ? Wer soll ein so widersprüchliches Verhalten verstehen, geschweige denn mittragen? ( venire contra factum proprium: http://de.wikipedia.org/wiki/Venire_contra_factum_proprium )

Solange die Regierung nicht konsequent gemäß ihren Erkenntnissen handelt, verantwortet sie, dass die Bahn weiterhin in provozierender Weise Millionenaufträge vergibt und der wirtschaftliche Schaden sich ausweitet. Durch „Abwarten“ wächst zudem das Risiko, dass die Gründe für eine außerordentliche Kündigung von einem Gericht als verspätet zurückgewiesen werden könnten.

Der Gesetzentwurf stellt aber nicht nur auf außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten ab, sondern auch auf das allgemeine Demokratiegebot, nach dem bei veränderten Verhältnissen, bzw. bei einem veränderten Volkswillen eine vertragliche Vereinbarung kündbar sein muss. Diese Argumentation geht zurück auf das Rechtsgutachten Hermes/Wieland vom Oktober 2010, in welchem das Spannungsfeld zwischen geschlossenen Verträgen einerseits (pacta sunt servanda) und dem veränderten Volkswillen anderseits behandelt - und mögliche Optionen für den konkreten Fall beschrieben werden. Danach wird zwar der Schutz von geschlossenen Verträgen als ein hohes Rechtsgut anerkannt, aber durch veränderte Verhältnisse relativiert, zum Wohle der Allgemeinheit. Ein Vorgang, der prinzipiell nicht neu ist und, wenn auch graduell verschieden, täglich vorkommt. Neu erlassene Gesetze, Enteignungen, oder der Atomausstieg sind Beispiele für den Eingriff in geschlossene Verträge.

( http://www.unser- pavillon.de/files/Gutachten_Volksabstimmung_HermesWieland.pdf )

Problematisch ist die Art und Weise, wie die Regierung diesen zukunftsweisenden und wertvollen Ansatz von Hermes/Wieland im Kündigungsgesetz untergebracht hat, weil sie den veränderten Volkswillen im Gesetzentwurf selbst feststellt aber erst anschließend über diesen abstimmen lassen will. Konsequenter wäre es, die Argumentationslinien zu trennen.

Außerordentliche Kündigungsgründe hätte sie selbst abzuarbeiten, während sie einen veränderten Volkswillen über eine nicht normierte Volksbefragung einholen könnte und, darauf aufbauend, anschließend zu handeln hätte. Ein Vorgehen mit weiteren Vorteilen: die Volksbefragung wäre, da nicht normiert, rechtlich nicht angreifbar, sie hätte kein Quorum, es könnten sinnvolle Fragen formuliert- und sie könnte auch auf kommunaler Ebene durchgeführt werden!

Worüber wird abgestimmt?

Mit dem von der Landesregierung eingebrachten „S21- ündigungsgesetz “ soll die Landesregierung verpflichtet werden, etwaige Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes auszuüben. Nicht mehr und nicht weniger. Damit ist die Bezeichnung des Gesetzes irreführend, weil mit der VA eben NICHT über die Finanzierungsbeiträge abgestimmt werden soll, und schon gar nicht über das Projekt selbst, sondern lediglich über eine Verpflichtung der Landesregierung, eventuelle Kündigungsrechte auszuüben! Gemeint sind ausschließlich solche Verträge, die sich auf S21 beziehen, also auf den Tunnelbahnhof.

Kann die Volksabstimmung S21 stoppen?

Nein, das kann sie voraussichtlich nicht, sofern man nicht die „Wunder“ bemüht, die neuerdings als politische Pannenhilfe entdeckt wurden. Zum einen ist, wie ausgeführt, das Zustimmungsquorum nicht zu schaffen. Zum anderen ist auch zu bedenken, dass selbst bei Erreichen des Quorums nichts entschieden wäre, weil noch weitere Hürden eingebaut wurden:

• die Regierung müsste zunächst außerordentliche Kündigungsgründe finden; nach ihrem bisherigen Eifer ist das kaum zu erwarten

• findet sie Gründe und macht sie diese geltend, so könnten die Projektpartner diese rechtlich angreifen, mit der Folge eines möglicherweise sich über Jahre hinziehenden Rechtsstreits

• selbst im Falle des Obsiegens wäre dies keine Entscheidung über S21, weil andere Partner / Finanziers den Landesanteil übernehmen könnten, um das Projekt „zu retten“

• eine Klage der CDU/FDP oder Anderer gegen die Zulässigkeit der Volksabstimmung generell könnte die VA selbst, sowie auch die Ergebnisse der VA unwirksam werden lassen.

Selbst wenn die Regierung einen solchen Streit letztinstanzlich gewinnen sollte, würde bis zu diesem Zeitpunkt weiter gebaut. Die Macht des Faktischen würde die VA wirkungslos machen

Volksabstimmung zulässig?

Diese Frage ist offen. Es ist davon auszugehen oder wahrscheinlich, dass CDU/FDP gegen die Zulässigkeit der VA klagen werden, mit unklarem Ausgang. Während eines möglichen Rechtsstreits würde weiter gebaut, die Bürgerschaft würde sich einmal mehr verschaukelt fühlen, aber auch die Regierung würde wahrscheinlich einen erheblichen Schaden nehmen.

Faire Information vor einer Volksabstimmung?

In Baden-Württemberg gibt es keine Erfahrungen mit Volksabstimmungen, weil diese noch nie durchgeführt wurden. Deshalb fehlt auch eine faire und ausgewogene Informationspolitik, wie sie z.B. in der Schweiz bei einem Plebiszit üblich ist. Es ist eine unerträgliche Voraussetzung für eine VA, wenn öffentliche Mittel ausschließlich für flache, teils plumpe und massive Werbekampagnen für S21 eingesetzt werden. Auch mit der vollständigen Transparenz, wie in der Schlichtung versprochen, kann es nicht weit her sein, wenn bis heute die Bahn, immerhin ein Staatsunternehmen, der neuen Regierung die Offenlegung der „121 Risiken“ und deren Kosten verweigert. Nur dieser Umstand für sich genommen, ist bereits ein Skandal und müsste einen saftigen Streit auslösen! Auch OB Schuster hält es mit seiner Amtspflicht, die Bevölkerung fair zu informieren nicht so genau, wenn er wahrheitswidrig dem Gemeinderat am 24.7.2009 und der Öffentlichkeit erklärte „..die Deutsche Bahn trage als Bauherrin das Risiko der Mehrkosten..“ Dabei kann man ihm kaum zugute halten, dass er, selbst Jurist, bei einem solchen Megaprojekt nicht weiß, wer es bezahlt und was er unterschrieben hat. (Stellungnahme v. 24.7.2009, Gz. OB 7831-10.00 zur Anfrage 278/2009, Ziff. 3, und Protokoll der Gemeinderatssitzung v. 29.7.2009, Niederschrift Nr. 176 zu TOP 9, S. 2, 19)

Welche Ebene ist die Richtige?

Auf Landesebene soll über den Finanzierungsanteil des Landes am Tunnelbahnhof in Stuttgart abgestimmt werden. Das ist problematisch, weil über Stuttgarter Angelegenheiten auch von den Menschen in Stuttgart und Umgebung abgestimmt werden sollten, denn sie sind von den Maßnahmen am meisten, wenn nicht alleinig betroffen. Sinngemäß wird so die Autonomie der Gemeinden bei Gemeindeangelegenheiten auch in Art 28 GG festgeschrieben, was gleichermaßen dem Grundgedanken des Subsidiaritätsprinzips entspricht. Auf Landesebene könnte hingegen über die Neubaustrecke abgestimmt werden, was aber nicht vorgesehen ist.

„Der Gemeinderat besteht aus sechzig intelligenten Leuten“ Stadtrat Eberle, Vollversammlung GR; 19.1.1978

Das Unterdrücken von Alternativen zu S21 ist so alt wie das Projekt selbst. Schon bei der so genannten S21 Bürgerbeteiligung 1997 hatte die moderierende Organisation KE (Kommunalentwicklung) den Auftrag so zu moderieren, dass Vorschläge zu S21 gemacht werden, dass aber Alternativen oder die Frage nach der Sinnhaftigkeit von S21 möglichst zu unterbinden sind. Zahlreiche Bedenken, Forderungen und Alternativen wurden nie WIRKLICH in Erwägung gezogen. Bei einer Abstimmung durch die Bürger müsste aber, angesichts der verfahrenen Situation, über die Alternativen mit abgestimmt werden.

Demokratie ist, wenn der Souverän die höchste Instanz ist und die Politiker seine Angestellten auf Zeit

4. Ungeklärte rechtliche, finanzielle, technische und Umweltfragen Das Projekt Stuttgart 21 ist nicht, wie von Befürwortern gerne behauptet, eines der bestgeplanten Projekte, sondern ein unterirdisches Phantom mit vielen ungeklärten grundsätzlichen Fragen. Wenn das Volk über etwas abstimmen soll, sollten zumindest wesentliche Vorfragen wie z.B. die Mischfinanzierung geklärt sein, weil man sonst das Volk im Rahmen der VA zum „Mittäter“ machen würde.

Finanzierungsvertrag zu S21 vom April 2009 / Kosten / Mehrkosten / Grundlage der Finanzierung von S21 ist der Finanzierungsvertrag (FiVe) von April 2009.

http://www.unser-pavillon.de/files/Finanzierungsvertrag_zu_21.pdf In diesem Vertrag wurden die

Gesamtkosten für S21 (Tunnelbahnhof) auf 3,076 Milliarden festgeschrieben, einschließlich einer angenommenen Kostensteigerung. Ferner wurden ein Risikopuffer in Höhe von 1,45 Milliarden und damit Gesamtkosten, incl. Risikopuffer von 4,526, vereinbart. Für nach dem 31.12.2009 auftretende Kostensteigerungen ist in dem Vertrag in § 8.4 festgelegt, dass dann „Gespräche“ geführt werden. Damit wird deutlich, welch ungeheuerliches Risiko dieser Vertrag darstellt. Denn die Konsequenz ist, dass für spätere Kostensteigerungen weder eine Regelung noch eine Obergrenze existiert und somit der Steuerzahler durch die Macht des Faktischen ggf. in Milliardenhöhe zur Kasse gebeten würde! Bahninterne, also geheim gehaltene Papiere, die im Juli 2011 durch Recherchen von STERN und SPIEGEL bekannt wurden, belegen, dass die Bahn seit 2002 systematisch mit falschen Zahlen operiert - und Mehrkosten im Milliardenbereich verschwiegen hat. Diese Dokumente, aber auch Kalkulationen des Bundesrechnungshofs und unabhängiger Experten belegen, dass schon zum 31.12.2009 die Kostenobergrenze überschritten war. Da im Finanzierungsvertrag absichtlich keine Regelung für Mehrkosten nach dem 31.12.2009 getroffen wurde, können unbegrenzte Kostensteigerungen eintreten. Zwar haben die Projektpartner keine vertragliche Nachschusspflicht, das stimmt, durch die Macht des Faktischen müsste aber der Steuerzahler dennoch zahlen, weil die offene Tunnelwunde nicht ohne Weiterbau oder Rückbau liegen bleiben könnte. Wenn nun per Volksabstimmung über die Kündigung des Landesanteils zu S21 entschieden werden soll, dann würden die Bürger von BW als höchste Instanz im Falle des Obsiegens die Kosten von 4,526 Milliarden, aber auch beliebige Mehrkosten indirekt legitimieren. Ein solches Vorgehen kann nur als zynisch bezeichnet werden. Geht die Politik davon aus, dass die Bürger diese Winkelzüge nicht verstehen und dieses Manöver mitmachen? Die arglistigen Täuschungen der Bahn über die Kosten sind eher ein Fall für eine außerordentliche Kündigung, für Schadensersatzforderungen und ggf. für den Staatsanwalt, nicht aber für eine Volksabstimmung. www.fr-online.de/politik/meinung/die-stuttgart-luege/-/1472602/8675922/-/index.html

www.stern.de/politik/deutschland/geheimpapier-zu-stuttgart-21-wie-die-bahn-die-wahren-kosten-verschleiert-1708627.html

www.spiegel.de/spiegel/print/d-79303787.html www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,772001,00.html

www.stern.de/wirtschaft/immobilien/geheime-akten-stuttgart-21-nichts-als-chaos-1608267.html

www.stern.de/wirtschaft/news/bahnhof-im-stresstest-stuttgart-21-braucht-ein-wunder-1690461.html

www.stern.de/politik/deutschland/geheimpapier-zu-stuttgart-21-wie-die-bahn-die-wahren-kosten-verschleiert-1708627.html

www.stern.de/politik/deutschland/medien-und-stuttgart-21-fahrt-auf-schwaebischem-filz-1611232.html

www.stern.de/wirtschaft/immobilien/fast-19-milliarden-euro-kosten-fuer-stuttgart-21-steigen-rasant-1601267.html

www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-hielt-wahre-kosten-ein-jahr-unter-verschluss.6431488a-a096-431e-

825d-c4641028066e.html

www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-soll-kosten-schoengerechnet-haben.6c235e76-ba8e-4ca2-8c28- dcddc1ff589e.html

www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1864034_0_8449_-bundesrechnungshof-mehrkosten-in-milliardenhoehe-fuer-stuttgart- 21.html

http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,8100947,00.html

www.zeit.de/wirtschaft/2010-09/stuttgart-21-kostenexplosion

www.kopfbahnhof- 1.de/fileadmin/bilder/stellungnahmen/sma_Aktennotiz_neu.pdf

http://kopfbahnhof21.de/fileadmin/downloads/081124_BTF_Entschliessungsantrag_gegen_Stuttgart_21.pdf

www.juristen-zu-stuttgart21.de/Home/Eintrage/2011/8/31_Kostenuberschreitung_und_arglistige_Tauschung_-

_Eine_Erlauterung_zu_den_Rechtsfolgen_files/Stellungnahme%20Mehrkosten%20und%20arglistige%20Ta%CC%88uschung

%2020110823.pdf

Unterfahrung / Untertunnelung

Trotz 15-jähriger Planungszeit wurden viele Hauseigentümer, deren Grundstücke unterfahren werden sollen, noch nicht einmal angesprochen oder angeschrieben, von ungeklärten Haftungsfragen ganz zu schweigen.

( www.kontextwochenzeitung.de/newsartikel/2011/07/bahn-droht-mit-enteignung/ )

Mischfinanzierung und ggf. Nichtigkeit von Verträgen

Im Zusammenhang mit S21 wurde wiederholt die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung moniert, besonders von den „Juristen zu S21“ sowie durch ein erfolgreiches, aber von OB Schuster abgeblocktes Bürgerbegehren. ( http://www.juristen-zustuttgart21.de/Home/Eintrage/2011/6/9_Pressemitteilung_des_Aktionsbundnisses_ egen_Stuttgart_21_%26_der_Juristen_zu _Stuttgart_21_zur_Entscheidung_des_Gemeinderates__Burgerbegehren_zu_Stuttgart_21_unzulassig.html

Bis heute gehen die Projektpartner davon aus, dass sie diesen Mangel aussitzen können und nehmen das Risiko eines späteren Scheiterns billigend in Kauf. Im Kern geht es darum, dass der Gesetzgeber bei Finanzierungen dem Bund Bundesaufgaben und den Ländern Landesaufgaben zugewiesen hat, deren Einhaltung zwingendes Recht darstellt. (Art. 104a Abs.1 GG) Im Falle der Eisenbahnen und Eisenbahnanlagen des Bundes sind diese vom Bund zu finanzieren. Dadurch soll vermieden werden, dass reiche Bundesländer sich durch Zuschüsse teure Infrastruktur „einkaufen“, die woanders dringend nötig gewesen wäre. (Art. 87e abs. 3 u. 4) Die Frage der Mischfinanzierung ist damit eine zwingende Vorfrage, ohne deren Klärung eine Volksabstimmung nicht sinnvoll durchgeführt werden kann. Diese Rechtsauffassung vertritt auch der renommierte Verfassungsrechtler Hans Meyer, der u. a. Professor für Staats-, Verwaltungs- und Finanzrecht in Frankfurt sowie von 1996 bis 2000 Präsident der Humboldt-Universität in Berlin war.

www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsrechtler-meyer-finanzierungsvertraege-zu-stuttgart-sind-unwirksam-1.1130053-2

MP Kretschmann sagte zu diesem Komplex noch VOR den Wahlen: „…er habe bereits auf die möglichen verfassungsrechtlichen Probleme schon vor Jahren hingewiesen und er wolle die Landesregierung mit einer parlamentarischen Initiative mit der Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsvereinbarung konfrontieren….“ und weiter „…die Zahlungen des Landes sind verfassungswidrig, der Finanzierungsvertrag nichtig. Falls die Grünen nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg Regierungsverantwortung tragen, werden wir die Zahlungen sofort einstellen und bereits gezahlte Beträge zurückverlangen. Mit uns wird es keine Fortsetzung des Verfassungsbruchs geben….“

( http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/08/11/lesen-sie-mal-ihr-eigenes-gutachten-herr-kretschmann/ )

( www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-kratzer-fuer-kretschmann:-land-zahlt.9056075b-834b-4e1d-8574- c948f59c5673.html )

Wenn Verträge verfassungswidrig oder gesetzwidrig sind, so sind sie unwirksam oder schwebend unwirksam oder nichtig. Im vorliegenden Fall wäre die Verfassungswidrigkeit grundsätzlicher Natur, damit unheilbar und der Vertrag nichtig, denn der Vertrag kann sich nicht über verfassungsmäßige Verbote oder Gebote stellen. Unverantwortlich ist, dass die Projektpartner ein wachsendes Schadensrisiko in Kauf nehmen, während sie über eine Feststellungsklage die Frage der Verfassungswidrigkeit rechtsicher klären könnten und müssten.

Entwidmung der Gleisanlagen

Ein Antrag der Grünen Gemeinderatsfraktion vom 9.8.2011 beschreibt es treffend: Luftnummer „städtebauliche Chance? Danach wäre es möglich, dass der Stadt die Gleisflächen, die sie bereits mit 460 Mio. € bezahlt hat, nie zur Verfügung stehen werden. Hintergrund sind gesetzliche Vorschriften, nach denen bei Abbau von Gleisflächen ein Entwidmungs- und Stilllegungsverfahren durchgeführt werden muss. Es kann nur stillgelegt werden, wenn sich kein Betreiber findet. Gestützt wird diese Auffassung durch ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages („Die Stilllegung und die Freistellung von Eisenbahninfrastruktur“, WD 7 – 3000 – 132/11) vom Mai 2011. In diesem wird dargelegt, dass für das Projekt S21 tatsächlich noch ein Stilllegungs- und Entwidmungsverfahren nach §§ 11 und 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) durchzuführen ist. Das Gutachten geht ferner davon aus, dass die Freistellung (Entwidmung) und das Stilllegungsverfahren grundsätzlich nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist. Ebenso sieht es die Stuttgarter Netz AG, (SNAG) die sich um die Nutzung der Gleise bewirbt. Die Bahn hatte dies bis vor kurzem bestritten und nun, im August 2011, die Notwendigkeit eines Stilllegungsverfahrens eingeräumt. ( www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-raeumt-ein:-rueckbau-nicht-genehmigt.168cd113-0a8b- 49db-be79-5b07afa9502f.html ) Die Stuttgarter Netz AG führt aber auch verkehrliche Gründe an. So sei der Erhalt des bestehenden Bahnhofs von hohem Wert, weil die 8 Gleise des geplanten unterirdischen Bahnhofs nicht ausreichend leistungsfähig sind, weil im bestehenden Bahnhof alle Zugarten und im Tunnelbahnhof nur Züge mit neuer und teurer ETCS Signaltechnik fahrenkönnten und weil im Tunnelbahnhof keine Dieselzüge fahren dürften. Dieselzüge wären aber z.B. für die Durchbindung nach Hechingen, Albstadt, Balingen und Sigmaringen notwendig.

Würde sich die Stuttgarter Netz AG durchsetzen, sie wird jetzt klagen, dann wäre das Projekt S21 fundamental in Frage gestellt, weil die Gleisflächen nicht mehr für die Immobilienwirtschaft zur Verfügung stünden. Der Immobiliendeal war aber eines der tragenden Motive bei der Planung von S21. Es bleibt völlig unverständlich, wie auch hier die verantwortlichen Politiker den Kopf in den Sand stecken und der Bürgerschaft ein solches Risiko aufbürden, anstatt selbst die nötige rechtliche Klärung herbeizuführen.

http://www.fr-online.de/wirtschaft/spezials/stuttgart-21/klage-gegen-stuttgart-21/-/4767758/8540638/-/ http://www.stuttgarter-netz.de/

http://www.lust-auf-stadt.de/antraege/luftnummer-staedtebauliche-chance-/ Fehlende Genehmigungen

Eine weitere Schwierigkeit für eine Volksabstimmung liegt im Fehlen diverser Genehmigungen für S21. So sind z.B. die Planfeststellungsabschnitte 1.3 und 1.6b noch nicht planfestgestellt, obwohl die Bahn in einer Selbstverpflichtung die abgeschlossene Planfeststellung zu einer Bedingung für die Ausführung von S21 gemacht hatte! Fachleute rechnen mit mehrjähriger Planung, sofern die fehlenden Abschnitte überhaupt genehmigungsfähig sind. Die Um- und Neuplanungen, zu denen sich die Bahn im Rahmen der „Schlichtung“ verpflichtet hat, sind dabei noch nicht einmal einbezogen!

Ungeklärt sind ferner grundsätzliche Fragen, wie die Gefährdung der Mineralquellen, die Gefährdung des Grundwassers durch die jetzt weit mehr als doppelte Entnahmemenge oder auch die Gefahren, die sich aus dem Quellverhalten des Gipskeupers / Anhydrit ergeben, oder auch die ungeklärten Haftungsfragen im Falle von Gebäudeschäden. In Leoberg jedenfalls, wo lediglich eine Geothermiebohrung eingebracht wurde, hört man nur von gegenseitigen Schuldzuweisungen. Verantwortlich ist niemand. ( http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.leonberg-eltingenkaputte-haeuser-nach-erdwaerme-bohrung.c4875dd8-75df-4a3c-8c1a-e7aece41f4d7.html )

Ungeklärt scheint auch, ob der Mittlere Schlossgarten überhaupt für den Bahnhofsbau verwendet werden darf. Soweit bekannt, fehlen noch die nötigen Gestattungsverträge.

http://www.unser-pavillon.de/files/LT_Schlossgarten_14_7681_d.pdf Nur: worüber soll das Volk entscheiden,

Verkehrlicher Nutzen

Die Volksabstimmung bezieht sich auf den Tunnelbahnhof S21. Völlig unklar ist aber der verkehrliche Nutzen dieses Milliardenprojekts. Seit 2005 wurde z.B. von der Stadt die Information verbreitet, „ S21 wird dank des Durchgangsbahnhofs die doppelte Leistungsfähigkeit des heutigen Kopfbahnhofs haben“ (Quelle u. a.: Menschen verbinden – das neue Verkehrskonzept für Stuttgart und die Region, Herausgeberin: LHS Stuttgart, Stabsabteilung Kommunikation, Okt. 2007)

Diese „Information“ dürfte zurückgehen auf eine Stellungnahme von Prof. Dr. Ing. Ulrich Martin, Leiter des Verkehrswissenschaftlichen Instituts der Uni Stuttgart, der im Auftrag der DB in einer „Stellungnahme“ die doppelte Leistungsfähigkeit „berechnet“ hatte. Durch die Schlichtung ist nun aber deutlich geworden, dass der bestehende Bahnhof sogar eine höhere Leistungsfähigkeit als der Tunnelbahnhof hat (50 Züge und mehr in der Spitzenstunde) und dass das Nadelöhr, wenn überhaupt, das Gleisvorfeld und die Zulaufgleise sind. Die Frage von Verkehrsminister Hermann in der Schlichtung, warum man dann nicht mit wenig Geld das Gleisvorfeld und die Zulaufstrecken ertüchtigt, wurde nicht beantwortet. Wie soll über ein Milliardenprojekt abgestimmt werden, dessen Nutzen überhaupt nicht plausibel dargelegt ist?

„Ich bewerbe mich um einen SSB-Aufsichtsratssitz, weil ich mindestens einmal in der Woche den Nahverkehr benütze“ Stadtrat Bläser, Debatte über Neubesetzung der Aufsichtsratssitze, CDU-Fraktion, 22.12.1980

Strafrechtliche Aspekte

Im Rahmen des öffentlichen Diskurses über S21 stehen Fragen im Raum, die möglicherweise auch strafrechtliche Relevanz haben. So muss nach den bisher bekannten Informationen davon ausgegangen werden, dass die Bahn über Jahre hinweg bewusst Parlamentarier und Öffentlichkeit über die wahren Kosten getäuscht hat. Eine solche Täuschung wird dann zu Betrug und zu einer Straftat (§ 263 BGB), wenn ein Vermögensvorteil auf der einen Seite und ein Schaden auf der Seite des Getäuschten verursacht wurde. Genau das scheint aber der Fall zu sein, denn S21 ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn, mit einem enormen Gewinn für die Bahn, während die Projektpartner durch Täuschung bereits zig Millionen investiert haben, was sie in Kenntnis der wahren Zahlen nicht getan hätten. Wenn schon die bürgerliche Presse, wie z.B. die Frankfurter Rundschau schreibt: „…nun liegen die Beweise auf dem Tisch: Die Deutsche Bahn hat die Öffentlichkeit und den Bundestag über die wahren Kosten von Stuttgart 21 und der zugehörigen ICE-Piste systematisch belogen….“ Sollte dann nicht ein Anfangsverdacht gegeben sein? Wären dann nicht allein schon zur Schadensbegrenzung Ermittlungen aufzunehmen? http://www.fr-online.de/politik/meinung/die-stuttgart-luege/-/1472602/8675922/-/index.html

Auch der Zinsverzicht der Stadt gegenüber der Bahn im Rahmen der Grundstückskäufe, immerhin ein Schaden im Hundertmillionenbereich, wirft die Frage nach Untreue (§ 266StGB) auf. Auch der Grundstückskauf selbst wäre unter dem Aspekt der Untreue zu prüfen, weil die Stadt möglicherweise nie über die Flächen verfügen kann, wenn keine Entwidmung stattfindet. http://www.youtube.com/watch?v=O9Vn50G1uZ4 )

Letztlich stellt sich die Frage der Untreue bei dem Projekt S21 generell und zwar dann, wenn der behauptete verkehrliche Nutzen gar nicht gegeben ist und die Milliarden-Investitionen der Allgemeinheit gar keinen Nutzen bringen. Die Frage stellt sich besonders dann, wenn politische Entscheider von dem Fehlen eines verkehrlichen Nutzens Kenntnis hatten. Aus einer der SMA & Partner AG im Jahre 2008 erstellten und bis Juli 2010 geheim gehaltenen Studie für die landeseigene Verkehrsgesellschaft geht jedenfalls hervor, dass der Nutzen äußerst zweifelhaft ist. ( http://www.kopfbahnhof- 1.de/index.php?id=534 )

Wenn man bestimmte sprachliche Wendungen betrachtet, so kann man den Eindruck gewinnen, dass die Täuschung der Öffentlichkeit bewusst organisiert war: "Aufgrund der Brisanz der vorliegenden Resultate ist absolutes Stillschweigen erforderlich." sma, 05.06.2008 (SMA & Partner AG, Beratungs- und Ingenieurs- Dienstleistungen in der Eisenbahnsystemplanung)

Auch die Betrachtung der vielen, geschäftlich oder politisch in das Projekt S21 eingebundenen Persönlichkeiten und deren Verbindungen untereinander führen zu dem Schluss, dass noch weitere Tatbestände auf ihre mögliche strafrechtliche Relevanz hin geprüft werden sollten. ( http://stuttgart-21-kartell.org/ )

5. Fazit

Eine Abstimmung durch das Volk wäre prinzipiell der richtige Weg und angemessen. Nicht aber so wie vorgesehen und nicht unter so zweifelhaften Umständen. „ Das ist ein Murks sondergleichen. Man kann doch so etwas Monströses nicht von oben verordnen“ Werner Stohler, CEO der SMA & Partner AG, über die Art und Weise, wie in Deutschland Großprojekte geplant werden (http://www.zeit.de/2011/33/SMA-Stuttgart-21 )

Die Volksabstimmung ist so, wie geplant, wegen der aufgeführten Mängel weder fair noch demokratisch, noch im Sinne des S21-Kündigungsgesetzes zu gewinnen. Im Gegenteil: bei Durchführung der VA würde wegen des Zustimmungsquorums das Kündigungsgesetz scheitern und damit S21, wenn auch indirekt, faktisch legitimieren. Eine Volksabstimmung, so wie geplant, sollte deshalb von Befürwortern wie von Gegnern abgelehnt, und die Ablehnung sollte laut, deutlich, öffentlich und unübersehbar begründet werden.

Befürworter der Volksabstimmung vertreten die Meinung, dass sie bei verlorenem Quorum, aber mit einer Mehrheit die VA gewinnen könnten, bzw. die Regierung trotz des verfehlten Quorums die Mehrheit respektieren würde. Das ist illusorisch, weil die Regierung gemäß der Landesverfassung abstimmen lassen will und diese sieht nun mal das Quorum vor. Wenn die Regierung bereits die anderen offenen Rechtsfragen ignoriert, warum sollte sie dann - gegen die Verfassung - die Stimmenmehrheit gelten lassen? Würde sie das tun, so würde sie gegen die Verfassung handeln und die VA wie eine nicht normierte Volksbefragung behandeln. Eine Volksbefragung, die fair gestaltbar wäre, will sie aber offensichtlich nicht durchführen. Ferner argumentieren die Befürworter der Volksabstimmung, dass durch eine Teilnahme an der VA, verbunden mit dem Erreichen einer Mehrheit, die Demokratiefeindlichkeit der Landesverfassung gerade so besonders deutlich gemacht werden könnte. Das ist zu bezweifeln, weil ein (zu erwartender) „Sieg“ der Befürworter massiv im Mittelpunkt des Medieninteresses stehen würde. Die Gegner stünden einmal mehr als schlechte Verlierer da und die Kritik an der Landesverfassung würde öffentlich wie ein „Nachtreten“ erscheinen. Dieser Eindruck würde (berechtigterweise) dadurch verstärkt, dass alle, die zu einer Teilnahme aufrufen und mobilisieren, das Verfahren und somit die LV durch ihr Handeln anerkennen! Sie würden sehr an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn sie zunächst mobilisieren und hinterher das Verfahren als unfair in Frage stellen! Wirkungsvoller wäre, von vornherein mit einer Kampagne alle Kritikpunkte öffentlich zu thematisieren, unter Ausnutzung der Popularität des Streits um S21, der Volksabstimmung und des damit verbundenen „Wahlkampfs“.

Auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus sollte diese VA abgelehnt werden. Durch den Streit um S21 und die geplante Volksabstimmung offenbart sich, dass mit der bestehenden Landesverfassung keine faire Abstimmung möglich ist. Im Ringen um echte Demokratie sollten keine faulen Kompromisse eingegangen werden. Vielmehr sollte versucht werden, den Streit um S21 zu nutzen, um eine umfassende Reform der Landesverfassung durchzusetzen.

Die VA wird auch nicht befrieden, weil ungelöste Fragen und fundamentale Risiken weiterhin bestehen blieben. Denkbar wäre auch, dass die VA den Streit noch weiter aufheizt. Der Streit um Stuttgart 21 ist nicht nur ein Streit um einen Bahnhof. Vielmehr zeigt sich, dass die Bürger nicht mehr bereit sind, sich alles gefallen zu lassen. Sie wollen nicht mehr mit Milliardenbeträgen zur Kasse gebeten werden, weder für S21, noch für andere gigantomane Projekte oder Bankenrettungen, wenn sie auf der anderen Seite nichts zu sagen haben.

Der gespenstisch lockere Umgang mit den Milliarden, wie er heutzutage an der Tagesordnung ist, wird nicht mehr hingenommen, eine Verweigerung, wie sie angesichts der Verhältnisse in der Welt auch verständlich ist. Die gegenwärtigen Auseinandersetzungen in anderen Ländern weisen deutliche Parallelen auf. Auch wird am Streit um S21 deutlich, dass die fast uneingeschränkte Entscheidungsmacht der politischen Parteien und das Fehlen einer Entscheidungsmacht auf Seiten des Souveräns nicht mehr hingenommen werden. Herr Geißler hat zumindest in diesem Punkt Recht, wenn er feststellt, dass Großprojekte so nicht mehr durchgezogen werden können. In Abwandlung Erich Kästners ließe sich sagen:

Lasst uns die Volksabstimmung überdenken, lasst uns wehrhaft bleiben und verweigern, lasst uns aber niemals so tief sinken, dass wir den Kakao, durch den man uns hier zieht, auch noch freiwillig trinken

6. Lösungsmöglichkeiten des Konflikts

• Zuerst und vor allem Anderen sollten die Alternativen zu S21 geprüft- sowie deren Vor- und Nachteile vorurteilsfrei erörtert werden, was bis heute nie WIRKLICH stattgefunden hat. Parallel zur so genannten Volksabstimmung und parallel zum Streit um S21 sollte sofort von der neuen Landesregierung ein solches Forum ins Leben gerufen werden, unter ECHTER Einbeziehung der über die Jahre entstandenen Arbeitskreise zu S21. Sie sind glaubwürdiger und mehr dem Allgemeinwohl zugewandt als die Projektbetreiber und deren Umfeld, weil sie wirtschaftlich nicht mit S21 verflochten sind. Die bisher bekannt gewordenen Täuschungen, besonders durch die Bahn, sind so massiv, dass das Vertrauen in die Aufrichtigkeit der Betreiber abhanden gekommen ist. Auch dies sollte die Politik zur Kenntnis nehmen. Die Regierung hat die Kapazitäten, hat Zugriff auf die öffentlichen Mittel und der Ministerpräsident die Richtlinienkompetenz. Wenn ein klares Verständnis, oder sogar ein Konsens über ein Konzept zustande käme, kann das nur von Vorteil sein und eventuell weiteren Streit und die VA überflüssig machen. Besonders sollte auch das überzeugende Konzept von Herrn Prof. Ostertag und Vieregg-Rössler einbezogen werden. ( http://www.vr-transport.de/archiv/KL21-Ostertag-VR-24-08-2011.pdf )

• Eine Lösung, die wirklich trägt, die wirklich zu einer Befriedung beiträgt, setzt zwingend einen sofortigen Baustopp voraus. Eine Befriedung ohne Baustopp ist illusorisch.

• Parallel dazu sollte die neue Regierung ihren Aufgaben nachkommen und die Klärung ungeklärter Fragen und Risiken sofort in Angriff nehmen. Zank mit dem Juniorpartner SPD und taktische Erwägungen sollten in den Hintergrund treten, die Bevölkerung erwartet - zu Recht - von der neuen Regierung ein mutiges Handeln. So ist die Klärung der Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung nicht eine Frage des Geschmacks sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit und Pflicht. Kommt die Politik dieser Aufgabe nicht nach, so stellt sich die Frage, wofür wir sie dann noch brauchen! Auch aus der Klärung dieser Fragen könnte sich ein Ende des Streits ergeben und die VA überflüssig machen.

• Sollte dennoch eine Abstimmung durch das Volk erforderlich sein, so ist die nicht normierte

Form einer Volksbefragung der einfachste Weg. Mit ihr könnte der Volkswille im Sinne des Gutachtens Hermes/Wieland ermittelt- und von den Regierenden in praktische Politik umgesetzt werden. Die Vorteile lägen auf der Hand: die Fragestellung kann optimal angepasst werden, die Befragung ist rechtlich nicht angreifbar, sie wäre auch auf der kommunalen Ebene möglich, sie hätte kein Zustimmungsquorum und sie würde in einem weit höheren Maß zur Befriedung beitragen, als es die bis jetzt geplante VA vermag. Natürlich würde dieses Vorgehen eine gehörige Portion Mut und konsequentes Handeln erfordern, weil man bei einer fairen Abstimmung ggf. das Ende von S21 in Kauf nehmen müsste und den geballten Ärger der S21-Seilschaften auf sich ziehen würde.

„Wir haben einen Beschluss gefasst. Wir haben uns geirrt. Wir haben den Beschluss wieder aufgehoben. Das ist ein in der Politik nicht unübliches Verfahren“

OB Rommel, Haushaltsberatungen 1980, Behandlung von Planungsaufträgen mit Haushaltsrelevanz, 7.XII 1979

Lösungsmöglichkeiten allgemein, über den Streit um S21 hinausgehend

• Die Landesverfassung in ihrer jetzigen Form verhindert einen fairen Volksentscheid und bedarf dringend einer Reform nach Schweizer Vorbild, mindestens aber entsprechend den bayrischen Standards.

Darum muss notfalls heftig „von unten“ gestritten werden, auch mit zivilem Ungehorsam, weil die politischen Parteien es bis jetzt nicht geschafft haben, das Zustimmungsquorum und weitere Schikanen zu beseitigen. Eine Reform der Landesverfassung per Volksabstimmung ist so gut wie unmöglich, weil das Zustimmungsquorum hierzu sogar die Stimmen von 50% der Wahlberechtigten in BW verlangen würde.

• Die Landesverfassung widerspricht sich selbst, weil sie auf der einen Seite das Demokratieprinzip in Art. 25 LV festschreibt, auf der anderen Seite aber undemokratische Verfahren da vorsieht,